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Wir prüfen Löschanlagen für Ihre Sicherheit – bundesweit

Die BST-Prüfstelle mit Sitz in Berlin und Essen ist Ihr unabhängiger und kompetenter Partner in Sachen Brandschutztechnik. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige mit jahrzehntelanger Erfahrung nehmen wir Ihre selbsttätigen und nicht selbsttätigen Löschanlagen in gewerblich, industriell oder öffentlich genutzten Gebäuden gründlich unter die Lupe. Denn wenn es darauf ankommt, soll ihr Brandschutz schließlich zu hundert Prozent funktionieren.

Vertrauen Sie unserem Sachverstand

Ziel unserer Prüfungen ist es, die Betriebswirksamkeit und -sicherheit Ihrer Löschanlagen zu beurteilen. Grundlage dafür sind die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen wie zum Beispiel die Prüfverordnungen der Länder, die Sonderbauverordnung sowie die gültigen EN- und DIN-Normen. Außerdem stellen wir fest, ob Ihre Anlagen den versicherungstechnischen Anforderungen entsprechen. Zugrunde liegen dabei unter anderem die VdS-Richtlinie CEA 4001 sowie die FM- und NFPA-Richtlinien. Nach Abschluss des Prüfverfahrens erhalten Sie von uns ein Abnahme- oder Revisionszeugnis zur Vorlage bei Behörden oder Versicherern.

Unsere Leistungen:

  • Erst- und Folgeprüfungen selbsttätiger und nicht selbsttätiger Löschanlagen
  • Projektprüfungen stationärer Brandschutzanlagen
  • Sonderprüfungen (z. B. Altanlagenprüfungen für Sprinkleranlagen)
  • Versicherungstechnische Bewertung von Brandschutzanlagen
  • Projektprüfung im Planungsstadium
  • Beratung in allen Fragen rund um den anlagentechnischen Brandschutz

   

Wir prüfen folgende Anlagen:

Selbsttätige Löschanlagen:

  • Sprinkleranlagen
  • Sprühflutanlagen
  • Gaslöschanlagen

    • Hochdruckgaslöschanlagen
    • Niederdruckgaslöschanlagen

  • Pulverlöschanlagen
  • Feinsprühlöschanlagen
  • Schaumlöschanlagen
  • Funkenlöschanlagen
  • Küchenschutzanlagen (Sonderlöschanlagen)


Nicht selbsttätige Löschanlagen:

  • Innenhydranten

    • Nass- oder Nass-Trockenanlagen

  • Außenhydranten

    • Überflurhydranten
    • Unterflurhydranten

  • Löschmonitore
  • Trockene Steigleitungen

 

Prüfungspflichtig sind diese technischen Anlagen nach Baurecht in folgenden Gebäuden:

  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsstätten
  • Hochhäuser
  • Mittel- und Großgaragen
  • Einrichtungen mit Räumen für Pflege und Betreuung
  • Schulen
  • Hallenbauten (auch Hochregale) für gewerbliche und industrielle Betriebe
  • Messebauten, Flughäfen und Bahnhöfe
  • Sonstige bauliche Anlagen und Räume der besonderen Nutzung